Immobilienbewertung in Dresden, Chemnitz und Zwickau

Immobilienbewertung in Dresden, Chemnitz und Zwickau

Bauen Sie auf unsere Erfahrung bei der Immobilienbewertung

Seit 1998 sind wir als Sachverständige für die Immobilienbewertung sowie als Makler in Sachsen und darüber hinaus auch bundesweit tätig. In dieser Zeit haben wir für unsere Kunden in vertrauensvoller Zusammenarbeit mehr als 7.000 Immobilien bewertet. Aus dieser langjährigen Erfahrung heraus konnten wir verschiedene Formen der Immobilienbewertung für Sie als Kunde entwickeln. Denn Ihre Zufriedenheit und die damit verbundene beste Lösung für Ihr Anliegen stehen bei uns immer im Mittelpunkt.

Wichtig ist, dass Sie einen Experten zu Rate ziehen, der Sie bei der Immobilienbewertung unterstützt.

Nutzen Sie unsere Erfahrung. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Büro Radebeul: 0351/ 89 51 7420

Büro Chemnitz: 0371/ 36 85 777

Büro Zwickau: 0375/ 23 04 097

oder nennen Sie uns Ihr Anliegen per Email:

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    Verkehrswertgutachten

    Warum ein Verkehrswertgutachten?

    Ein Verkehrswertgutachten ist für uns immer die aussagekräftigste und wertigste Form der Immobilienbewertung. Wir als Sachverständige können auf Grund der vielen bewerteten Immobilien die notwendige Objektivität bei der Immobilienbewertung einfließen lassen. Entscheidende Punkte sind dabei der Bauzustand, die Ausstattung und der Modernisierungsgrad. Diese Punkte richtig einzuordnen ist sehr wichtig, um auch einen realistischen Marktwert in einem Verkehrswertgutachten ausweisen zu können. Auf Grund der unterschiedlichen Anlässe, haben wir in unserem Angebot nicht nur die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachten mit Grundstücks- und Gebäudebeschreibung sowie den einzelnen Berechnungen zu Boden- und Gebäudewerten, sondern auch die Erstellung eines Kurzgutachtens mit einer Zusammenfassung der wesentlichsten Merkmale der Immobilie sowie den einzelnen Berechnungen zu Boden- und Gebäudewerten. Damit können wir Ihnen auch eine preiswerte Alternative anbieten. Unter Referenzen geben wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung über unser Bewertungsspektrum. 

    Wann empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten?

    Ein Verkehrswertgutachten empfehlen wir immer dann, wenn Dritte die Immobilienbewertung für eine Entscheidung benötigen. Dabei kann es sich um eine Bank, das Finanzamt oder um Kaufinteressenten handeln. 

    • Kauf und Verkauf
    • Beleihung durch eine Bank
    • Betriebsübergabe mit Immobilieneigentum (z.B. Gasthof)
    • Vererben, Erben, Erbaufteilung, Schenkung, Nachlassregelung
    • Scheidung (auch mehrere Stichtage)
    • steuerliche Festsetzung (Finanzamt)
    • Vermögensaufstellung (Sozialamt)
    • Bewertung von Wohnungsrechten, Nießbräuchen usw.

    Welche Unterlagen benötigen wir?

    Von Ihnen benötigen wir grundsätzlich das Grundbuch, bei Wohnungen auch die Teilungserklärung, Grundrisszeichnungen, Flächenaufstellungen und die Katasterkarte. Falls Sie in Ihren Unterlagen diese Dokumente nicht finden können, werden wir diese mit der entsprechenden Vollmacht von Ihnen bei der jeweiligen Behörde nachfragen. 

    Wieviel kostet ein Verkehrswertgutachten?

    Der Preis für ein Verkehrswertgutachten orientiert sich bei uns nicht am ermittelten Verkehrswert Ihrer Immobilie. Wir vereinbaren je nach Art und Nutzung der Immobilie bereits im Vorfeld einen Festpreis. Darin sind alle Kosten für die Erstellung des Gutachtens enthalten. Für öfters nachgefragte Immobilien  können Sie sich unter Preise informieren.

    Falls Ihr Objekt nicht in eine dort angegebene Kategorie fällt, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles und unverbindliches Angebot. Selbstverständlich auch zum Festpreis.

    Wie lange behält ein Verkehrswertgutachten seine Gültigkeit?

    Die Bodenrichtwerte werden in den meisten Fällen von den Gutachterausschüssen alle 2 Jahre, wenn nicht sogar jedes Jahr, neu berechnet und veröffentlicht. Es kommt aber auch vor, dass Bodenrichtwerte seit mehr als 5 Jahren nicht aktualisiert worden sind. Generell geben wir einer Immobilienbewertung (Verkehrswertgutachten), welche zum heutigen Bewertungsstichtag erstellt wurde, eine Haltbarkeit von 2 Jahren. Danach sollte die Immobilienbewertung hinsichtlich Boden- und Gebäudewerte (Abschreibung) aktualisiert werden. 

    Kaufberatung

    Bei einem bevorstehenden Kauf einer Bestandsimmobilie sind im Vorfeld viele Fragen zu klären. Wenn Sie sich nicht gerade für einen Neubau entschieden haben, ist nach unserer Erfahrung bei älteren Immobilien in den meisten Fällen ein Instandhaltungsrückstau vorhanden. Wo und in welcher Höhe können wir gern bei einer gemeinsamen Besichtigung ermitteln. Auch der bauliche Zustand einer Immobilie ist für Laien auf den ersten Blick nicht objektiv zu erfassen.

    Unsere Aufgabe besteht darin, Ihnen einen Überblick zu verschaffen, damit eine objektive Verhandlungsgrundlage vorliegt. Hieraus sollen die Kosten für die Instandhaltungsmaßnahmen und der damit verbundene Kaufpreis hervorgehen. Diese Zusammenfassung können Sie gern mündlich oder auch schriftlich bekommen.   

    Welche Unterlagen benötigen wir?

    Von Ihnen benötigen wir grundsätzlich das Grundbuch, bei Wohnungen auch die Teilungserklärung, Grundrisszeichnungen, Flächenaufstellungen und die Katasterkarte. Falls Sie in Ihren Unterlagen diese Dokumente nicht finden können, werden wir diese mit der entsprechenden Vollmacht von Ihnen bei der jeweiligen Behörde nachfragen.

    Wieviel kostet eine Kaufberatung?

    Der Preis für eine Kaufberatung orientiert sich bei uns nicht am ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Abhängig von Art und Nutzung der Immobilie vereinbaren wir bereits im Vorfeld einen Festpreis. Darüber hinaus spielt auch eine Rolle, ob Sie eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme wünschen. Für öfters nachgefragte Immobilien  können Sie sich unter Preise informieren.

    Falls Ihr Objekt nicht in eine dort angegebene Kategorie fällt, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles und unverbindliches Angebot. Selbstverständlich auch zum Festpreis.

    In diesen Regionen erstellen wir für Sie Immobilienbewertungen

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