Immobilienbewertung in den Regionen Dresden, Chemnitz und Zwickau

Immobilienbewertung in Dresden, Chemnitz und Zwickau

Bauen Sie auf unsere über 26-jährige Erfahrung bei der Immobilienbewertung

Seit 1998 sind wir als Gutachter für die Immobilienbewertung sowie als Makler in Sachsen und darüber hinaus auch bundesweit tätig. In dieser Zeit haben wir für unsere in- und ausländischen Kunden in vertrauensvoller Zusammenarbeit Wohn-, Anlage- und Gewerbeimmobilien bewertet. Aus dieser langjährigen Erfahrung heraus konnten wir verschiedene Formen der Immobilienbewertung für Sie als Kunde entwickeln. Hauptsächlich erstellen wir Immobilienbewertungen als Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten. Auch wenn Sie eine Kaufberatung mündlich oder schriftlich mit Besichtigung der Immobilien benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gern zur Seite. Der Zweck der Immobilienbewertung bestimmt dabei den Typ des Immobiliengutachtens. Dabei wird in jedem Gutachten der Verkehrswert der Immobilie nach dem § 194 Baugesetzbuch ermittelt.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten speziell für Erbe, Schenkung, Scheidung, Vermögensaufstellung (Finanzamt) und Kauf/ Verkauf. Unsere Gutachten werden immer nach den aktuellen Richtlinie und Verordnungen erstellt. Durch unsere Festpreisgarantie haben Sie immer einen Überblick über die Kosten. Bei der Bearbeitungszeit versuchen wir die Immobilienbewertung – egal ob Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten – innerhalb von ca. 2-3 Wochen ab dem Termin der Besichtigung vor Ort fertigzustellen. Bei einer schriftlichen Kaufberatung erhalten Sie das Kurzgutachten sogar schon innerhalb einer Woche. Die mündliche Kaufberatung erhalten Sie direkt im Anschluss nach der Besichtigung der Immobilie.

Die Zufriedenheit und die damit verbundene beste Lösung für Ihr Anliegen stehen bei uns immer im Mittelpunkt.

Auch bei einem Immobilienverkauf können wir Sie als Immobilienmakler begleiten und Ihre Immobilie zügig und marktgerecht vermitteln. Ihre Provision für einen Tipp.

Wichtig ist, dass Sie einen Experten zu Rate ziehen, der Sie bei der Immobilienbewertung bzw. beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützt.

Nutzen Sie unsere Erfahrung. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie vorab kostenlos um die optimale Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

So können Sie uns kontaktieren:

Büro Radebeul: 0351/ 89 51 7420

Büro Chemnitz: 0371/ 36 85 777

Büro Zwickau: 0375/ 23 04 097

oder nennen Sie uns Ihr Anliegen per Email:

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    Wertgutachten zur Immobilienbewertung

    Warum ein Wertgutachten?

    Ein Kurz- oder Verkehrswertgutachten ist für uns immer die aussagekräftigste und wertigste Form der Immobilienbewertung. Wir als Sachverständige können auf Grund der vielen bewerteten Immobilien die notwendige Objektivität bei der Immobilienbewertung einfließen lassen. Entscheidende Punkte sind dabei der Bauzustand, die Ausstattung und der Modernisierungsgrad. Diese Punkte richtig einzuordnen ist sehr wichtig, um auch einen realistischen Marktwert in einem Wertgutachten ausweisen zu können. Auf Grund der unterschiedlichen Anlässe, haben wir in unserem Angebot nicht nur die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachten mit Grundstücks- und Gebäudebeschreibung sowie den einzelnen Berechnungen zu Boden- und Gebäudewerten, sondern auch die Erstellung eines Kurzgutachtens mit einer Zusammenfassung der wesentlichsten Merkmale der Immobilie sowie den einzelnen Berechnungen zu Boden- und Gebäudewerten. Damit können wir Ihnen auch eine preiswerte Alternative anbieten. Unter Referenzen geben wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung über unser Bewertungsspektrum. 

    Wann empfiehlt sich ein Kurzgutachten und wann ein Verkehrswertgutachten?

    Ein Kurzgutachten empfehlen wir immer bei Erbschaft, Verkauf oder Vermögensaufstellung. Ein Verkehrswertgutachten empfehlen wir immer dann, wenn das Gutachten für Institutionen wie Gerichte, Finanzamt oder eine Bank bestimmt ist. Grundsätzlich entscheiden aber Sie als Kunde, welches Wertgutachten wir für Sie erstellen sollen.

    Zweck einer Immobilienbewertung:

    • Kauf und Verkauf
    • Beleihung durch eine Bank
    • Betriebsübergabe mit Immobilieneigentum (z.B. Gasthof)
    • Vererben, Erben, Erbaufteilung, Schenkung, Nachlassregelung
    • Scheidung (auch mehrere Stichtage)
    • steuerliche Festsetzung (Finanzamt)
    • Vermögensaufstellung (Sozialamt)
    • Bewertung von Wohnungsrechten, Nießbräuchen usw.

    Welche Unterlagen benötigen wir?

    Von Ihnen benötigen wir grundsätzlich einen Grundbuchauszug, bei Wohnungen auch die Teilungserklärung, Grundrisszeichnungen, evtl. vorhandene Flächenaufstellungen. Falls Sie in Ihren Unterlagen diese Dokumente nicht finden können, werden wir diese mit einer entsprechenden Vollmacht von Ihnen bei der jeweiligen Behörde nachfragen. 

    Wieviel kostet ein Wertgutachten?

    Der Preis für ein Wertgutachten orientiert sich bei uns nicht am ermittelten Verkehrswert Ihrer Immobilie. Wir vereinbaren je nach Art und Nutzung der Immobilie bereits im Vorfeld einen garantierten Festpreis. Darin sind alle Kosten wie Anfahrt, Ortsbesichtigung, evtl. Aufmaß und die Erstellung des Gutachtens enthalten. Für öfters nachgefragte Immobilien  können Sie sich unter Preise informieren.

    Falls Ihr Objekt nicht in eine dort angegebene Kategorie fällt, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles und unverbindliches Angebot. Selbstverständlich auch zum Festpreis.

    Wie lange behält ein Wertgutachten seine Gültigkeit?

    Die Bodenrichtwerte werden in den meisten Fällen von den Gutachterausschüssen alle 2 Jahre, wenn nicht sogar jedes Jahr, neu berechnet und veröffentlicht. Es kommt aber auch vor, dass Bodenrichtwerte seit mehr als 5 Jahren nicht aktualisiert worden sind. Generell geben wir einer Immobilienbewertung (Wertgutachten), welche zum heutigen Bewertungsstichtag erstellt wurde, eine Haltbarkeit von 2 Jahren. Danach sollte die Immobilienbewertung hinsichtlich Boden- und Gebäudewerte (Abschreibung) aktualisiert werden. 

    Kaufberatung

    Bei einem bevorstehenden Kauf einer Bestandsimmobilie sind im Vorfeld viele Fragen zu klären. Wenn Sie sich nicht gerade für einen Neubau entschieden haben, ist nach unserer Erfahrung bei älteren Immobilien in den meisten Fällen ein Instandhaltungsrückstau vorhanden. Wo und in welcher Höhe können wir gern bei einer gemeinsamen Besichtigung ermitteln. Auch der bauliche Zustand einer Immobilie ist für Laien auf den ersten Blick nicht objektiv zu erfassen.

    Unsere Aufgabe besteht darin, Ihnen einen Überblick zu verschaffen, damit eine objektive Verhandlungsgrundlage vorliegt. Hieraus sollen die Kosten für die Instandhaltungsmaßnahmen und der damit verbundene Kaufpreis hervorgehen. Diese Zusammenfassung können Sie gern mündlich oder auch schriftlich bekommen.   

    Welche Unterlagen benötigen wir?

    Von Ihnen benötigen wir grundsätzlich das Grundbuch, bei Wohnungen auch die Teilungserklärung, Grundrisszeichnungen, Flächenaufstellungen und die Katasterkarte. Falls Sie in Ihren Unterlagen diese Dokumente nicht finden können, werden wir diese mit der entsprechenden Vollmacht von Ihnen bei der jeweiligen Behörde nachfragen.

    Wieviel kostet eine Kaufberatung?

    Der Preis für eine Kaufberatung orientiert sich bei uns nicht am ermittelten Verkehrswert der Immobilie. Abhängig von Art und Nutzung der Immobilie vereinbaren wir bereits im Vorfeld einen Festpreis. Darüber hinaus spielt auch eine Rolle, ob Sie eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme wünschen. Für öfters nachgefragte Immobilien  können Sie sich unter Preise informieren.

    Falls Ihr Objekt nicht in eine dort angegebene Kategorie fällt, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles und unverbindliches Angebot. Selbstverständlich auch zum Festpreis.

    In diesen Regionen erstellen wir für Sie Immobilienbewertungen

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