Wertgutachten

Beschreibung Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten

Inhalt eines Kurzgutachtens

Das Kurzgutachten wird am meisten von unseren Kunden angefragt, da es in den vielen Fällen für eine notwendige Entscheidungsfindung ausreicht. Damit wir das Kurzgutachten so preiswert anbieten können, konzentrieren wir uns inhaltlich auf die wesentlichen Punkte. Diese sind die Lagebeschreibung, die Gesamtbeurteilung mit Einordnung des baulichen Zustands, des Sanierungs- und Modernisierungsgrades sowie des energetischen Zustands, die Berechnungen zur Bodenwertermittlung und die Gebäudewertermittlung. Bei der Gebäudewertermittlung wird entweder das Sachwertverfahren , das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren (bei Eigentumswohnung) in Ansatz gebracht. Hier ist die Art und Nutzung der Immobilie entscheidend. Wenn ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch vorhanden ist bzw. bei Vererbung im Grundbuch gesichert werden soll, wird auch eine detaillierte Berechnung im Kurzgutachten vorgenommen. Als Ergebnis erhalten sie den marktgerechten Verkehrswert der Immobilie. Unter Referenzen geben wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung über unser Bewertungsspektrum. 

Wann empfiehlt sich ein Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten empfehlen wir immer dann, wenn es innerhalb der Familie Anwendung findet oder nur ein Verkehrswert festgestellt werden soll.

  • Kauf und Verkauf
  • Erbsachenregelung, Schenkung, Nachlassregelung
  • Scheidung (auch mehrere Stichtage)
  • Vermögensaufstellung (Sozialamt)

Inhalt eines Verkehrswertgutachtens

Das Verkehrswertgutachten wird immer dann in Auftrag gegeben bzw. von uns empfohlen, wenn das Gutachten für eine Institution wie das Finanzamt oder ein Gericht ist. Selbstverständlich ist für uns ein Verkehrswertgutachten immer die aussagekräftigste Form der Immobilienbewertung. Ein Verkehrswertgutachten muss von jedem Sachverständigen nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt werden. Das Verkehrswertgutachten ist dem-entsprechend detaillierter und beinhalt zusätzlich zum Kurzgutachten, die Gebäudebeschreibung (Hauptgebäude und Nebengebäude) , die Herleitung der Restnutzungsdauer des Hauptgebäudes. Wenn ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch vorhanden ist bzw. bei Vererbung im Grundbuch gesichert werden soll, wird auch eine detaillierte Berechnung im Kurzgutachten vorgenommen. Als Ergebnis erhalten sie den marktgerechten Verkehrswert der Immobilie. Unter Referenzen geben wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung über unser Bewertungsspektrum. 

Wann empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten empfehlen wir immer dann, wenn Dritte die Immobilienbewertung für eine Entscheidung benötigen. Dabei kann es sich um eine Bank, das Finanzamt oder um Kaufinteressenten handeln. 

  • Beleihung durch eine Bank
  • Betriebsübergabe mit Immobilieneigentum (z.B. Gasthof)
  • steuerliche Festsetzung (Finanzamt)

Welche Unterlagen benötigen wir?

Von Ihnen benötigen wir grundsätzlich einen Grundbuchauszug, bei Wohnungen auch die Teilungserklärung, Grundrisszeichnungen, Flächenaufstellungen und die Katasterkarte. Falls Sie in Ihren Unterlagen diese Dokumente nicht finden können, werden wir diese mit der entsprechenden Vollmacht von Ihnen bei der jeweiligen Behörde nachfragen. 

Wieviel kostet ein Wertgutachten

Der Preis für ein Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten orientiert sich bei uns nicht am ermittelten Verkehrswert Ihrer Immobilie. Wir vereinbaren je nach Art und Nutzung der Immobilie bereits im Vorfeld einen garantierten Festpreis. Darin sind alle Kosten für die Erstellung des Gutachtens enthalten. Für öfters nachgefragte Immobilien  können Sie sich unter Preise informieren.

Falls Ihr Objekt nicht in eine dort angegebene Kategorie fällt, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles und unverbindliches Angebot. Selbstverständlich auch zum garantierten Festpreis.

Wie lange behält ein Wertgutachten seine Gültigkeit?

Die Bodenrichtwerte werden in den meisten Fällen von den Gutachterausschüssen alle 2 Jahre, wenn nicht sogar jedes Jahr, neu berechnet und veröffentlicht. Es kommt aber auch vor, dass Bodenrichtwerte seit mehr als 5 Jahren nicht aktualisiert worden sind. Generell geben wir einem Wertgutachten, welches zum heutigen Bewertungsstichtag erstellt wurde, eine Haltbarkeit von 2 Jahren. Danach sollte die Immobilienbewertung hinsichtlich Boden- und Gebäudewerte (Abschreibung) aktualisiert werden.